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Hand hält ein Icom-Handfunkgerät (Modell IC-M73EURO) mit aktivem Kanal 16, im Hintergrund ein Segelboot auf offenem Meer bei sonnigem Wetter.

Handfunkgeräte an Bord – Kommunikation und Sicherheit zum Mitnehmen

Wenn man sich auf das Abenteuer der See oder Binnengewässer begibt, wird die richtige Ausrüstung zum entscheidenden Faktor für Sicherheit und Erreichbarkeit. Handfunkgeräte sind in diesem Kontext unverzichtbare Begleiter, die weit über ihre praktische Funktion hinausgehen. Als tragbare Kommunikationsmittel bieten sie – in Kombination mit stationären UKW-Funkanlagen – eine Flexibilität, die in vielen Situationen Leben retten kann. In Notfällen, bei Routinemanövern oder einfach in der alltäglichen Kommunikation an Bord erweisen sich Handfunkgeräte als unverzichtbar.

In diesem Leitfaden werden die wesentlichen Vorteile und Funktionen von Handfunkgeräten untersucht. Von technischen Unterschieden zu stationären Systemen über geltende Funkstandards bis hin zu wichtigen Kaufkriterien – wir bieten einen umfassenden Überblick. Außerdem betrachten wir relevante rechtliche Vorgaben, die beim Betrieb solcher Geräte beachtet werden müssen. Egal, ob Sie ein erfahrener Skipper oder ein Freizeitkapitän sind, dieser Leitfaden hilft Ihnen, die richtige Wahl zu treffen und die Kommunikation an Bord entscheidend zu verbessern.

1. Warum ein Handfunkgerät an Bord unverzichtbar ist

Ob als Ergänzung zur stationären Funkanlage oder als eigenständige Kommunikationslösung: Handfunkgeräte gehören auf jedes seegängige Boot. Sie bieten nicht nur zusätzliche Sicherheit in Notfällen, sondern auch maximale Flexibilität im Bordalltag.

Im Manöver, beim Anlanden mit dem Beiboot, bei Außenarbeiten am Bug oder in der Kommunikation zwischen Crewmitgliedern an Land und an Bord – ein tragbares UKW-Funkgerät stellt sicher, dass wichtige Informationen schnell und direkt übermittelt werden können. Besonders in kritischen Situationen wie Mann-über-Bord-Fällen oder Maschinenausfall sind Handfunkgeräte eine direkte Lebensversicherung.

Da viele Modelle heute auch wasserdicht, schwimmfähig und mit GPS oder DSC ausgestattet sind, werden sie zunehmend zu vollwertigen Notfunklösungen – vor allem, wenn die Bordelektronik ausfällt oder das Schiff verlassen werden muss.

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2. Unterschiede zu stationären UKW-Funkanlagen

Stationäre UKW-Funkanlagen sind in Reichweite, Ausstattung und Sendeleistung klassischen Handfunkgeräten überlegen. Dennoch haben tragbare Geräte klare Vorteile, die sie als sinnvolle Ergänzung oder Backup-Lösung an Bord etablieren.

Wichtige Unterschiede im Überblick:

In der Praxis bewährt sich der Einsatz beider Systeme: Die feste Anlage bleibt das primäre Kommunikationsmittel für Seefunk, während das Handgerät als Backup und für bewegliche Einsatzbereiche unverzichtbar ist.

3. Funkstandards und Frequenzen – was dürfen Handgeräte leisten?

Auch tragbare UKW-Funkgeräte unterliegen den Vorgaben der internationalen und nationalen Seefunkregelungen. Die meisten Modelle sind auf den internationalen Seefunkbereich zwischen 156 und 162 MHz (VHF) abgestimmt und unterstützen die wichtigsten Kanäle – insbesondere Kanal 16 (Not- und Anrufkanal) sowie Kanal 70 (DSC).

Handfunkgeräte dürfen je nach Ausstattung unterschiedliche Funktionen bieten:

  • Sender mit 1/5 oder 6 Watt: Umschaltbare Sendeleistung für kurze oder mittlere Distanzen
  • ATIS-Funktion: Pflicht im Binnenschifffahrtsfunk – nach jedem Senden wird eine Kennung übertragen
  • DSC-Funktion: Digitale Notruffunktion mit MMSI-Zuordnung – bei zertifizierten DSC-Handfunkgeräten
  • Kanäle: Unterstützung der internationalen Kanäle, teils auch nationaler Binnenfunkbereiche

Wichtig: Handfunkgeräte mit DSC-Funktion müssen registriert und programmiert werden, inklusive MMSI-Nummer. Für den Betrieb ist ein entsprechendes Funkzeugnis (SRC oder UBI) erforderlich.

In der EU müssen Handfunkgeräte CE-zertifiziert sein und die entsprechenden Zulassungen (z.B. nach EN 301 178) erfüllen, um legal betrieben werden zu dürfen – sowohl auf See als auch auf Binnengewässern.

Wasserfestes Icom-Handfunkgerät (Modell IC-M94D) halb in Wasser eingetaucht, vor blauem Hintergrund. Das Display zeigt Koordinaten und einen eingehenden Anruf, das Gerät schwimmt an der Oberfläche.

4. Wichtige Funktionen moderner Handfunkgeräte im Überblick

Moderne Handfunkgeräte sind mehr als nur tragbare UKW-Sender – sie bieten zahlreiche Zusatzfunktionen, die Sicherheit, Bedienkomfort und Einsatzmöglichkeiten erheblich erweitern. Je nach Anspruch und Fahrgebiet lohnt es sich, auf bestimmte Ausstattungsmerkmale gezielt zu achten.

Die wichtigsten Funktionen im Überblick:

  • Wasserdicht & schwimmfähig: Geräte mit IPX7- oder IPX8-Schutz überstehen Regen, Wellen und Stürze ins Wasser problemlos. Viele Modelle bleiben schwimmend an der Oberfläche und senden ein Blinklicht zur Positionsmarkierung.
  • DSC-Funktion (Digital Selective Calling): Ermöglicht Notrufe auf Kanal 70 mit Positionsdaten und MMSI – vergleichbar mit fest eingebauten Geräten. Voraussetzung: registrierte MMSI-Nummer und Funkzeugnis.
  • GPS-Modul: Zeigt die aktuelle Position auf dem Display an und ermöglicht das Senden genauer Koordinaten im Notfall.
  • ATIS-Unterstützung: Für den Betrieb auf Binnengewässern erforderlich. ATIS sendet nach jedem Funkspruch automatisch eine Kennung aus.
  • Dual- und Tri-Watch-Funktion: Überwachung mehrerer Kanäle gleichzeitig – z. B. Kanal 16 + Arbeitskanal oder zusätzlich DSC.
  • Notruf-/SOS-Taste: Teilweise als physische Taste ausgeführt, um im Ernstfall schnell Alarm zu schlagen.
  • Scan-Funktion: Automatisches Durchsuchen der programmierten Kanäle nach Aktivitäten – praktisch in Hafenbereichen oder bei Regatten.
  • Display mit Hintergrundbeleuchtung: Für die Nutzung bei Nacht oder schlechter Sicht ein großer Komfortgewinn.

Fazit: Die Wahl der Funktionen sollte sich nach dem Einsatzprofil richten. Für Fahrtensegler und sicherheitsbewusste Skipper sind DSC, GPS und Wasserdichtigkeit besonders relevant.

5. Worauf beim Kauf zu achten ist – Reichweite, Akkus, Zulassungen

Wer ein Handfunkgerät für den maritimen Einsatz anschafft, sollte nicht nur auf Preis und Größe achten. Viel wichtiger sind Faktoren wie Reichweite, Stromversorgung, Bedienbarkeit und vor allem Zulassung und Funkrecht. Denn nur ein geprüftes und korrekt registriertes Gerät kann im Ernstfall seine volle Leistung entfalten.

Reichweite & Antenne

Die Reichweite tragbarer Funkgeräte liegt je nach Sendeleistung, Antennenkonstruktion und Umgebungsbedingungen zwischen 3 und 6 Seemeilen. Offene See, stehende Funkwellen und keine Hindernisse verbessern die Reichweite deutlich.

Wichtig ist, dass das Gerät über eine hochwertige, flexible Antenne verfügt – möglichst mit wechselbarer Option. Auch eine umschaltbare Sendeleistung (1 W / 5 W) ist sinnvoll, um Akku zu sparen, wenn nur geringe Reichweite erforderlich ist.

Akku & Ladeoptionen

  • Lithium-Ionen-Akkus: langlebig, leicht und mit hoher Kapazität – heute Standard in den meisten Geräten.
  • USB- oder 12V-Ladung: Ermöglicht flexibles Laden an Bord – auch über Solarpanel oder Powerbank.
  • Wechselakkus: Besonders für lange Törns sinnvoll, wenn kein Nachladen möglich ist.

Zulassung & Registrierung

  • Geräte müssen in der EU über eine CE-Kennzeichnung und EN-Norm (z. B. EN 301 178) verfügen.
  • Für den DSC-Betrieb ist eine MMSI-Nummer erforderlich, die bei der BNetzA oder in anderen Ländern bei der zuständigen Behörde beantragt wird.
  • Im Binnenschifffahrtsfunk ist zusätzlich eine ATIS-Nummer vorgeschrieben.
  • Zum Betrieb wird ein entsprechendes Funkbetriebszeugnis benötigt: UBI (Binnenfunk) oder SRC (Short Range Certificate für Seefunk).

Empfehlung: Beim Kauf immer darauf achten, dass das Gerät den eigenen Fahrgebieten und Anforderungen entspricht – auch in Hinblick auf rechtliche Vorgaben und internationale Nutzbarkeit.

Icom-Handfunkgerät (Modell IC-M37) mit komplettem Zubehörset auf weißem Hintergrund: Funkgerät, Ladegerät, Netzteil, Akku, Gürtelclip und Antenne.

6. DSC, ATIS & Co – rechtliche Grundlagen im Binnen- und Seefunk

Auch für tragbare UKW-Handfunkgeräte gelten verbindliche rechtliche Regelungen – national wie international. Wer ein solches Gerät an Bord betreibt, muss sicherstellen, dass es technisch zugelassen, ordnungsgemäß registriert und mit dem passenden Funkzeugnis gekoppelt ist.

DSC – Digital Selective Calling

Viele hochwertige Handfunkgeräte verfügen über eine DSC-Funktion. Damit können Notrufe per Knopfdruck auf Kanal 70 abgesetzt werden – inklusive Position, MMSI und Dringlichkeitsstufe. Für die Nutzung ist zwingend eine MMSI-Nummer erforderlich, die bei der Bundesnetzagentur beantragt wird. Zudem ist das SRC-Funkzeugnis (Short Range Certificate) vorgeschrieben.

ATIS – für Binnenfunk vorgeschrieben

Auf europäischen Binnengewässern ist die ATIS-Kennung Pflicht. Sie wird nach jedem Funkspruch automatisch mit gesendet und erlaubt eine eindeutige Identifikation des Senders. Die ATIS-Nummer ist ebenfalls bei der Bundesnetzagentur zu beantragen – in Kombination mit dem UBI-Funkzeugnis (UKW-Sprechfunkzeugnis Binnen).

Wichtig: Die meisten modernen Handfunkgeräte unterstützen beides – ATIS und DSC. Vor dem Kauf sollte geprüft werden, ob sich das Gerät entsprechend programmieren und auf das gewünschte Betriebsgebiet einstellen lässt.

7. Fazit: Mobil, robust, lebenswichtig

Ein Handfunkgerät ist weit mehr als nur ein kleines Zweitgerät – es ist ein flexibles, mobiles und im Ernstfall lebensrettendes Kommunikationsmittel. Wer auf Sicherheit an Bord Wert legt, kommt um ein hochwertiges, wasserdichtes und zugelassenes Modell nicht herum.

Ob als Ergänzung zur stationären Anlage, als Backup bei Stromausfall oder als Bordhandy für die Crew – moderne Handfunkgeräte bieten überzeugende Argumente. Und mit Funktionen wie DSC, GPS, ATIS und Notfalltasten wachsen sie zu vollwertigen Notsendern heran.

Für Compass24-Kunden gilt: Wer regelmäßig auf Binnen- oder Seerevieren unterwegs ist, sollte ein passendes Handfunkgerät zur Grundausstattung zählen. Es verbessert nicht nur die Kommunikation, sondern erhöht auch die Sicherheit aller an Bord.